Sportbetrieb: 3-G im Innenbereich

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Nach der CoSchuV, dem Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2 und den zugehörigen Auslegungshinweisen der Hessischen Landesregierung ist die Teilnahme an Sportangeboten in Innenräumen derzeit nur mit Negativnachweis möglich. Kinder unter 6 Jahren sind ausgenommen. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, wird ebenfalls von einer Testerfordernis abgesehen.

Ein Negativnachweis ist durch eine der folgenden Möglichkeiten zu erfüllen:

  1. Vollständigen Impfschutz hat,
    1. wer die erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen nach www.pei.de/impfstoffe/covid-19 nachweisen kann und dessen letzte Einzelimpfung mind. 14 Tage zurückliegt.
    2. wer ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (meist PCR-Test) und eine Einzelimpfung mit einem der Impfstoffe aus der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts (siehe URL) nachweisen kann.
  2. Genesen ist,
    1. wer wer ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (meist PCR-Test) nachweisen kann. Das Testdatum muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
  3. Getest ist,
    1. wer einen Testnachweis nach §2 Nr. 7 COVID-19-SchuAusnamV vorlegen kann. Möglichkeiten dazu: Testung vor max. 24 h
      1. vor Ort unter Aufsicht des Übungsleiters mittels Laienselbsttest
      2. im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, oder
      3. nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Bürgertest)
    2. wer einen Testnachweis durch max. 48 h zurückliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (meist PCR-Test) vorlegen kann.
    3. wer die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen der schulischen oder studentischen Ausbildung nachweisen kann (bspw. per Testheft für Schülerinnen und Schüler). Einzelne Unterbrechungen sind unschädlich.
    4. wer einen Nachweis über max. 24 h zurückliegende Selbsttestung im Rahmen der Testung für Lehrkräfte und sonstiges Personal an Ausbildungseinrichtungen vorweisen kann.

Über den Ablauf informieren die Abteilungen!