Nach neuer Landesverordnung: Sport in Innenräumen nur Geimpft - Genesen - PCR-getestet
Nach der neuen Landesverordnung und den zugehörigen Auslegungshinweisen vom 11.11.2021 ist die Teilnahme an Sportangeboten in Innenräumen nur für geimpfte, genesene oder PCR-geteste Personen gestattet.
Ausnahmen gelten für Personen unter 18 oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen (Attest mit Name und Geburtsdatum) nicht impfen lassen können. Diese können teilnehmen bei
- Nachweis der kontinuierlichen Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen oder sonstigen Ausbildungseinrichtungen nachweisen (z. B. per Schultestheft).
- Nachweis für max. 24 h zurückliegende Testung per Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Bürgertest)
- Kinder unter 6 Jahren sowie noch nicht eingeschulte Kinder sind von der Vorlagepflicht eines Negativnachweises ausgenommen.
Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig, ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig – mit Kontakt zu externen Personen gilt die Testpflicht nach § 3a (zweimal wöchentlicher Antigentest, soweit nicht geimpft oder genesen). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt.
Nach neuer Landesverordnung: Sport in Innenräumen nur mit 2G
Die neue Landesverordnung (CoSchuVer, Stand 24.11.), gültig ab morgen, 25. November, ist heute veröffentlicht worden. Auslegungshinweise sowie eine inhaltlich abgestimmte Einordnung für den Sport durch den LSBH gibt es noch nicht. Entsprechend ist auf Anpassungen zu achten.
Ebenfalls relevant sind die überarbeitete Corona-ArbSchVer, der neue IfSG §28b und die SchuAusnahmV.
Es ergeben sich beim ersten Lesen folgende Änderungen:
- Teilnahme an Sportangeboten in Innenräumen / gedeckten Sportstätten nur
- geimpft
- genesen
- Personen unter 18 oder Personen, die sich aus med. Gründen nicht impfen lassen können,
- mit Antigentest von offizieller Teststelle, max. 24 h zurückliegend,
- Teilnahme an schulischen Testungen o. ä.,
- oder Selbsttest vor Ort unter Aufsicht
- Personen unter 6 Jahren bzw. noch nicht eingeschult
- Beschäftigte in Sportstätten (mit Kontakt zu externen Personen) haben (soweit noch nicht geschehen)
- entweder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen
- oder müssen bei Betretung ein negatives Testergebnis vorlegen (Antigentest von offizieller Teststelle max. 24 h zurückliegend, Selbsttest vor Ort unter Aufsicht)
- weiterhin Anspruch auf 2 Testangebote pro Woche
Allen Personen (unabhängig des Immunitätsstatus) wird empfohlen nur mit negativem Testergebnis (max. 24 h alt) teilzunehmen (CoSchuV §1 (4)).
Neue Beiträge ab 01.01.2015 beschlossen
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 9.9.2014 wurden mit deutlicher Mehrheit auf Vorschlag des Hauptvorstands foglende neuen monatlichen Beitragssätze ab dem 01.01.2015 beschlossen:
Kinder/Jugendliche u. 18 Jahren 8,00 €
Schüler/Azubi/Studenten u. 28 Jahren 8,00 €
Erwachsene 12,00 €
Erwachsene ab 65 Jahren 8,75 €
Ehepaare 20,00 €
Familien 25,00 €
neu: fördernde Mitglieder 8,00 €
Die Beitragsanpassung wird notwendig, da immer mehr neue Belastungen auf den Verein zukommen und auch der Erhalt und der Unterhalt der vereinseigenen Immobilie immer kostenintensiver werden.
Neue Mitarbeiterin Buchhaltung
Seit 01.07.2021 unterstützt Frau Derya Ibis die Geschäftsstelle im Bereich Buchhaltung und Rechnungswesen.
Neuer Partner auf dem TVD Wochenmarkt
Neu: Südländische Spezialitäten auf dem Dienstagsmarkt am TVD.
Das bewährte und allseits geschätzte Spitzenangebot der Firma Obst- und Gemüse Stahl wird durch ein zusätzliches Angebot attraktiv ergänzt!
Die Firma Feinkost Paradies, ein türkisches Familienunternehmen aus Trebur, kommt mit einem Spezial- Angebot an südländischen Leckereien nach Dreieichenhain zum TVD. Die umfangreiche Palette beginnt bei Spezial-Käse-Sorten geht über diverse süße Köstlichkeiten bis hin zu täglich frisch zubereiteten Leckereien, die man ansonsten nur aus dem Urlaub kennt. Die Firma Feinkost Paradies besitzt mehre Spezialfahrzeuge, die täglich im Einsatz sind.
In einer Spezialküche bereiten 5 Frauen jeden Tag frische Spezialitäten zu, die dann auf Märkten angeboten werden. Das Angebot der Familie Ali Gümüs ist in der Tat etwas ganz besonderes. Für alle Freunde des Südens, für alle die das Besondere lieben und vor allem auch für Gourmets.
Unterstützt den TVD und testet bei eurem Einkauf das Angebot. Über kurze Resonanzen bedanken wir uns im voraus: liebermann-r-g@t-online.de
Ab kommenden Dienstag, ab 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem TVD Parkplatz vor der Turnhalle.