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Hauptverein

Geschäftsstelle ist umgezogen

Ab dem 1. April befindet sich die Geschäftsstelle im Erdgeschoss des TVD-Gebäudes. Die telefonische Erreichbarkeit und auch der Mailzugang sind wieder gewährleistet. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert.

Vereinfachter Spendennachweis

Bei Geldspenden ist nicht immer eine unterschriebene Spendenbescheinigung notwendig, damit Ihre Geldspende bei Ihrem Finanzamt anerkannt wird. Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis, den Sie mit Ihrem Kontoauszug als Spendenquittung bei dem Finanzamt vorlegen.

Dieser Spendennachweis für den Turnverein 1880 Dreieichenhain e.V. ist nun hier online abrufbar.

Geschäftsstelle geschlossen

Die Geschäftsstelle bleibt vom 10.12. 2018 bis zum 11.01.2019 geschlossen.

Presse

Presseartikel

Beitragsordnung

Beitragsordnung des Turnverein 1880 Dreieichenhain e. V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen und kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Hauptvorstand legt die sonstigen Gebühren (z.B. Mahngebühren) fest.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

3. Abteilungen des Vereins können auf Beschluss der jeweiligen Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Hauptvorstandes zusätzlich Abteilungsbeiträge, sog. Sonderbeiträge, zur Deckung von Mehrausgaben der Abteilung erheben.

4. Abteilungen können analog (1.) auch Aufnahmegebühren und Einmal-Beiträge beschließen.

5. Für besondere Angebote können Kursgebühren erhoben werden; diese werden für Vereinsmitglieder und Gastteilnehmer jeweils von der Abteilungsleitung festgelegt.

6. Mitglieder sind bei Eintritt in den Verein bzw. in die Abteilung über Beschlüsse lt. Abs. (3.) oder (4.) zu informieren. Darüber hinaus sind solche Beiträge/Gebühren aus der Homepage des Vereins zu ersehen.

7. Die Sonderbeiträge gemäß Abs. (3.) werden zusammen mit den Beiträgen lt. § 3 vom Verein eingezogen; Aufnahmegebühren und Einmal-Beiträge entsprechend dem Beschluss der Abteilung. Kursgebühren werden mit Kursbeginn fällig. Erfolgt der Einzug der Kursgebühren per SEPA Lastschrift, ist eine schriftliche Ankündigung mit Terminvorgabe erforderlich.

§ 3 Beiträge

Folgende Beiträge werden nach dem Solidaritätsprinzip erhoben:

 Beitragsklasse  Mitgliedsform  Beitragshöhe pro Monat
 01  Kinder bis 14 Jahre  8 €
 02  Jugendliche bis 18 Jahre; Schüler, Studenten,
 Azubis, Bundesfreiwilligendienstleistende
 (max. bis zum 27. Lebensjahr)
 8 €
 03  Erwachsene ab 65 Jahre (auf Antrag)  8,75 €
 04  Erwachsene  12 €
 05  Ehepaare und Lebensgemeinschaften  20 €
 06  Familienbeitrag mit Kindern bis max. 27. Lebensjahr  25 €
 07  Fördernde Mitglieder (auf Antrag)  8 €

§ 4 Fälligkeit der Beiträge

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklassen 02 (ab 18 Jahren), 03 und 07 müssen beantragt werden. Die Begründung muss bei den Beitragsklassen 02 und 03 mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die keiner Abteilung aktiv angehören. Der Hauptvorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 02, 03, 06 und 07.

4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom lsb h festgelegten Sätze.

5. Der sich aus den genannten Monatsbeiträgen ergebende Jahresmitgliedsbeitrag sowie die Sonderbeiträge werden zu jedem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr fällig. Die Mitglieder können auch halbjährliche oder vierteljährliche Ratenzahlung wählen. Regelmäßige Termine für den SEPA Lastschrifteinzug sind: Zahlung vierteljährlich: 1. Januar 1. April 1. Juli 1. Oktober Zahlung halbjährlich 1. Januar 1. Juli Zahlung jährlich: 1. Januar Die Lastschriften werden zum 1. Bankarbeitstag des Monats eingelöst.

6. Der Hauptvorstand kann die Zahlung der Beiträge durch Überweisung des Mitgliedes auf das Vereinskonto gestatten. Von dieser Möglichkeit soll nur in besonderen begründeten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden; ein Anspruch auf diese Zahlungsweise besteht nicht. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, müssen ihre Beiträge jährlich zum 1. Januar entrichten.

7. Bei Vereinseintritt während des Geschäftsjahres anfallende Teilbeträge werden nach vorheriger schriftlicher Ankündigung eingezogen. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Hauptvorstand.

§ 5 Datenschutz

Die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

§ 6 Vereinskonto

Bank: Volksbank Dreieich e.G.
IBAN: DE50 5059 2200 0105 1053 07
BIC: GENODE51DRE

§ 7 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist schriftlich beim Hauptvorstand zu erklären. Termine für den Eingang der Kündigung sind: 31. Mai – Austritt zum 30. Juni des Jahres 30. November – Austritt zum 31. Dezember des Jahres Die Beiträge sind für das laufende Halbjahr, in dem der Austritt erfolgt, vollständig zu zahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

Die Beitragsordnung tritt am 17. März 2017 in Kraft.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitliederverwaltung:

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