Search

Mitgliedsbeiträge: Umstellung auf SEPA


Der deutsche Zahlungsverkehr wird auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU- Kommission hat das Ende der jeweiligen nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 1. Februar 2014 verkündet. Über die Umstellung haben wir bereits in der Jahreshauptversammlung und in der Vereinszeitschrift Nr. 44/Mai 2013 informiert. Wichtig:

Für die Mitglieder ändert sich nichts, sie müssen nichts unternehmen!

 

Die Umstellung erledigt der Verein für alle Mitglieder. Bislang wurden die Mitgliedsbeiträge mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens tritt zukünftig das sogenannte SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Durch die neue Regelung sind wir beim Einzug der Mitgliederbeiträge verpflichtet, weitere Informationen mitzuteilen, wie z. B. unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (diese lautet: DE77ZZZ00000255342), eine Mandatsreferenznummer (zukünftig auch die Mitgliedsnummer) und den Termin, ab dem wir die Einzüge der Mitgliedsbeiträge unter den SEPA-Regeln vornehmen werden.

Ab dem 1. Februar 2014 stellen wir unseren gesamten Zahlungsverkehr auf das SEPA-Zahlungsverfahren um. Die erforderlichen Vorbereitungsarbeiten werden derzeit getroffen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen der Mitglieder werden wir als SEPA-Lastschriftmandat weiter nutzen. Die erste SEPA-Lastschrift wird am 1. April 2014 eingelöst.

Wir bedanken uns bei unserem Partner Armin Gerhardt (EFIS Finanzsysteme), der mit seinem Softwarehaus unseren Verein als Pilotprojekt ausgewählt hat. Wir sind deshalb bevorzugt mit der entsprechenden Software ausgestattet und haben die Umstellung sorgfältig vorbereitet.

 

Additional information