Wer muss Arbeitsstunden leisten?
Ohne Eigenleistungen durch die Mitglieder könnte unsere Tennisabteilung nicht bestehen.
Im Wesentlichen handelt es sich um Arbeiten für die Instandsetzung zu Beginn der Tennissaison und für die Abbauten am Ende der Sommersaison. Aber auch Leistungen für die Durchführung unserer Feste und sonstige Veranstaltungen oder nötige Arbeiten für gelegentlich anfallende Reparaturen und Grünpflege gehören dazu. Manchmal geht es auch um größere Projekte für die tatkräftige Teilnahme erforderlich ist.
Der Vorstand lädt zu entsprechenden Aktionen über den E-Mail-Mitglieder-verteiler ein. Zur Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden ist eine Liste ausgehängt, in die die Mitglieder ihre geleisteten Arbeitsstunden selbstständig eintragen.
Der Turnverein 1880 Dreieichenhain e.V. hat in seiner Beitragsordnung §3 für die Mitgliedsbeiträge festgelegt: „Bei Tennis gilt … Aktive Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 65. Lebensjahr haben jährlich 4 Arbeitsstunden zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden pro Stunde € 15,00 erhoben.“