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LK Offenbach ist Hotspot: Neue Regeln im Sport

Nach dem Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz-Marke von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Offenbach gelten ab heute folgende Regeln für Sportangebote:

  • in Innenräumen / gedeckten Sportstätten: für TN 2G plus, also
    • Impf- oder Genesenennachweis plus Testnachweis oder Impf- oder Genesenennachweis plus Auffrischungsimpfung
    • Ausnahmen:
      • Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschult sind ausgenommen
      • Personen unter 18 Jahren: Testnachweis
      • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können: ärztliches Attest + Testnachweis
  • draußen / auf ungedeckten Sportstätten: für TN 2G, also
    • Impf- oder Genesenennachweis
    • Ausnahmen:
      • Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschult sind ausgenommen
      • Personen unter 18 Jahren: Testnachweis
      • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können: ärztliches Attest + Testnachweis

Begrifferklärungen:

  • Testnachweis: offizieller Antigentest max. 24 h alt, PCR-Test max. 48 h alt, Testheft im Rahmen verbindlicher Testung von Bildungseinrichtungen, Selbsttest vor Ort unter Aufsicht
  • Impfnachweis: Nachweis über zwei Impfungen mind. 4 Wochen zurückliegend (Johnson & Johnson eine Impfung), Genesennachweis + eine Impfung, positiver Antikörpernachweis (vor Impfung) + eine Impfung
  • Genesenennachweis: positiver PCR-Test mind. 28 Tage alt, höchstens 6 Monate alt
  • Auffrischungsimpfung: weitere Impfung mit mRNA-Impfstoff also
    • eine dritte Impfung nach zweimaliger Impfung mit den Impfstoffen von Astrazeneca/BioNTech/Moderna,
    • eine zweite Impfung nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder
    • eine zweite Impfung einer genesenen Person.

Grundlage ist §27 Abs. 1. Satz 1 Nr. 6. der CoSchuV (Stand 28.12.21).

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