LK Offenbach ist Hotspot: Neue Regeln im Sport
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- Veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2022
- Geschrieben von Julian Schäfer
Nach dem Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz-Marke von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Landkreis Offenbach gelten ab heute folgende Regeln für Sportangebote:
- in Innenräumen / gedeckten Sportstätten: für TN 2G plus, also
- Impf- oder Genesenennachweis plus Testnachweis oder Impf- oder Genesenennachweis plus Auffrischungsimpfung
- Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschult sind ausgenommen
- Personen unter 18 Jahren: Testnachweis
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können: ärztliches Attest + Testnachweis
- draußen / auf ungedeckten Sportstätten: für TN 2G, also
- Impf- oder Genesenennachweis
- Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren oder noch nicht eingeschult sind ausgenommen
- Personen unter 18 Jahren: Testnachweis
- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können: ärztliches Attest + Testnachweis
Begrifferklärungen:
- Testnachweis: offizieller Antigentest max. 24 h alt, PCR-Test max. 48 h alt, Testheft im Rahmen verbindlicher Testung von Bildungseinrichtungen, Selbsttest vor Ort unter Aufsicht
- Impfnachweis: Nachweis über zwei Impfungen mind. 4 Wochen zurückliegend (Johnson & Johnson eine Impfung), Genesennachweis + eine Impfung, positiver Antikörpernachweis (vor Impfung) + eine Impfung
- Genesenennachweis: positiver PCR-Test mind. 28 Tage alt, höchstens 6 Monate alt
- Auffrischungsimpfung: weitere Impfung mit mRNA-Impfstoff also
- eine dritte Impfung nach zweimaliger Impfung mit den Impfstoffen von Astrazeneca/BioNTech/Moderna,
- eine zweite Impfung nach einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson oder
- eine zweite Impfung einer genesenen Person.
Grundlage ist §27 Abs. 1. Satz 1 Nr. 6. der CoSchuV (Stand 28.12.21).